Vielfalt der Begriffe:
Psychiater, Psychologen, Therapeuten

Patienten mit einer psychischen Störung oder auch seine Angehörigen haben es oft schwer, sich in der Vielfalt der Hilfsangebote zurechtzufinden. Häufig wird umgangssprachlich nicht unterschieden zwischen den Berufsbezeichnungen, wobei ihnen doch sehr unterschiedliche Ausbildungen und Tätigkeiten zuzuschreiben sind.

Was sind die Unterschiede zwischen, Psychiater, Psychoanalytiker, Psychologe, Psychotherapeut und anderen psychotherapeutischen Fachärzten sowie Heilpraktikern für Psychotherapie?

Heilpraktiker für Psychotherapie
Wer die Heilkunde berufsmäßig ausübt, ohne als Arzt approbiert zu sein, bedarf dazu der Erlaubnis durch die zuständige Landesbehörde. Eine erteilte Erlaubnis hat bundesweite Gültigkeit. Der Antragsteller muß sich einer Überprüfung seiner Kenntnisse und Fertigkeiten unterziehen, um festzustellen, ob die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.

Für die Erteilung einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis sind zudem entsprechende Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren nachzuweisen, das dazu befähigt, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln. Diese Befähigung setzt auch Grundkenntnisse in allen wissenschaftlichen anerkannten Psychotherapieverfahren voraus. Die Gestaltung und Ausführungen der Prüfungen fallen unter das Landesrecht.

Die Überprüfung enthält Fragen zum Basiswissen hinsichtlich psychischer Krankheiten und Persönlichkeitsstörungen, Diagnostik, Rechts- und Berufskunde und Therapieformen. Während in der Überprüfung für (allgemeine) Heilpraktiker ohne Beschränkung auf Psychotherapie Kenntnisse in Psychiatrie, Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie nur eine untergeordnete Rolle spielen, erfolgt die Überprüfung für Heilpraktiker (Psychotherapie) ausschließlich in diesem Fachgebiet.

Psychiater
Ein Psychiater ist ein Arzt, der sich nach dem Medizinstudium auf die Behandlung psychischer Störungen spezialisiert hat und eine Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie abgeschlossen hat, – aus dem Latainischen: Seelenheilkunde. Ein Fachgebiet der Medizin in dem es um Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Störungen geht, die zumeist im Zusammenhang mit körperlichen Erkrankungen, einschließlich toxischer Schädigungen auftreten.

Nur Ärzte, und damit v. a. Psychiater, dürfen Psychopharmaka verschreiben. Sie sind überwiegend in psychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern und Psychiatriekliniken tätig.

Psychoanalytiker
Die Psychoanalyse wurde als eines der ersten Therapieverfahren von Sigmund Freud begründet. Im Unterschied zur Verhaltenstherapie u. a. zählt die Psychoanalyse zu den aufdeckenden Therapien.

Es wird versucht, dem Patienten ein tiefgründiges Verständnis der ursächlichen und meist unbewussten Zusammenhänge seines Leidens zu vermitteln. Nach meist langdauernder Behandlung kann eine Umstrukturierung der Persönlichkeit und des Gefühlslebens angeregt werden, um die bisherigen psychopathologischen Symptome und Persönlichkeitseigenschaften zu ändern.

Psychologe
Ein Psychologe hat an einer Universität erfolgreich als Diplom-Psychologe (Dipl.-Psych.) bzw. Master of Science (M.Sc. Psychologie) abgeschlossen. Das ist die Fachkunde zur Beschreibung, Erklärung, Modifikation und Vorhersage menschlichen Erlebens und Verhaltens. Häufig arbeiten Psycholgen in der Industrie und bei Behörden in Abteilungen, die sich mit Personalangelegenheiten befassen. Der Beruf des Psychologen ist dem Gesetz nach ein Freier Beruf.

Die Berufsbezeichnung Psychologe ist zu unterscheiden von der Berufsbezeichnung Psychotherapeut. Das universitäre Studium der Psychologie berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde, ist aber Voraussetzung, um die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut zu erlangen.

Psychotherapeut
Voraussetzung zur Führung des Titels ‚Psychotherapeut‘ ist ein Medizin- oder Psychologiestudium. Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird auch ein Studium der Pädagogik oder der Sozialpädagogik anerkannt. Daran schließt sich eine mehrjährige psychotherapeutische Fortbildung in einem anerkannten psychotherapeutischen Verfahren an. Sie sind dann Psychologischer Psychotherapeut.

Psychologische Psychotherapeuten behandeln psychische Störungen von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Neben dem Psychotherapeutengesetz unterliegen die Psychologischen Psychotherapeuten den Heilberufsgesetzen der Länder.

Psychologische Psychotherapeuten arbeiten in Kliniken oder in eigener Praxis. Sie können an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Die Ausbildung erstreckt sich auf die Vermittlung von eingehenden Grundkenntnissen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren sowie auf eine vertiefte Ausbildung in einem dieser Verfahren.

Zu den vertragsärztlichen – und damit gegenüber den GKVs abrechenbaren – Verfahren zählen ausschließlich: