Als Heilpraktiker (Psychotherapie) bin ich (kassen)unabhängig und ungebunden in meiner Therapiewahl – anders als z. B. Ärzte, die ihre psychotherapeutische Behandlung über das kassenärztliche Vergütungssystem abrechnen wollen.
Es gilt allgemein, dass eine von Heilpraktikern angewandte Therapiemethode nicht zwingend wissenschaftlich anerkannt sein muss, um sie anzuwenden. Die Therapiefreiheit der Heilpraktiker beinhaltet die Sorgfaltspflicht, dass der Heilpraktiker die Grenzen der angewandten Methoden kennt.
Ich arbeite in meiner Privatpraxis auf Selbstzahlerbasis. Alles was wir besprechen ist absolut vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht *). Niemand erfährt von mir, ohne Ihr persönliches Einverständnis, dass Sie zu mir kommen und meine Dienste in Anspruch nehmen. Krankenkassen, Versicherungen oder Arbeitgebern gegenüber bin ich keinesfalls meldepflichtig.
*) Ausgenommen ist das Zeugnisverweigerungsrecht,
z. B. in Strafprozessen, rechtfertigender Notstand, Hochverrat:
§53 StPO, §34 StGB, §193 StGB
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